Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Munich
Drivers
Chauffeur & Service GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 13, 80807 München
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Munich Drivers
Chauffeur & Service GmbH (im folgenden genannt "Munich Drivers") und
deren Kunden. Stehen die AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter,
die mit Munich Drivers in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch,
so gehen die vorliegenden AGB vor, und zwar auch, wenn Munich Drivers in
Kenntnis entgegenstehender/abweichender AGB des Kunden/Dritten diesen nicht
widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages zustande.
Munich Drivers bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort,
spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch
zustande, dass Munich Drivers beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt.
Die Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für
Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.
§ 3 Leistungen von Munich Drivers
Munich Drivers verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes
(StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug
bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem
sauberen und frisch gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß
den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB) wie folgt versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden pauschal
50 Millionen Euro; Bei Personenschäden haftet die Versicherung bis
zu 8 Millionen Euro je geschädigter Person. Munich Drivers kann dem
Kunden einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu
stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer
höheren Kategorie (Upgrade) handeln. Alle Angebote der Firma Munich
Drivers gelten ausschließlich für Fahrten mit Fahrzeugführer.
Die von Munich Drivers eingesetzten Chauffeure sind im Besitz eines gültigen
Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes.
Munich Drivers behält sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden
Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen/einen anderen Unternehmer
zu übertragen. Über eine derartige Vertragsübertragung wird
der Kunde informiert. Dem Kunden steht innerhalb einer Frist von 3 Tagen
nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein Rücktrittsrecht
zu.
§ 4 Pflichten/Haftung des Kunden
Der Kunde seinerseits hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für
die Benutzung maßgeblichen Vorschriften sowie die technischen Regeln
zu beachten. Den Fahrzeugspezifischen Anweisungen der Fahrzeugführer
ist unbedingt Beachtung zu schenken. Bei nicht vertragsgemäßem
Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann ein Vertrag mit sofortiger Wirkung
beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf. Munich
Drivers behält den Vergütungsanspruch im Falle der vorgenannten
sofortigen Beendigung des Vertrages für die gesamte vereinbarte Dauer.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus
einem nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung
gestellten Fahrzeug ergibt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis
zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
Kann die Dienstleistung der Munich Drivers aus Gründen nicht erbracht
werden, die vom Kunden zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Kunde seine
Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur
Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen in der Regel über Rechnungsstellung an eine vom
Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegebene Rechnungsadresse. Zahlungen
sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungserhalt zu veranlassen, wobei der
Eingang des Geldes bei Munich Drivers entscheidend ist. Eine Barzahlung
vorab oder am Fahrzeug ist ebenfalls möglich, eine Rechnung wird dem
Kunden auf Wunsch per Post zugesandt. Akzeptiert werden auch alle gängigen
Kreditkarten (American Express, Master Card, Visa & Diners). Die Zahlung
mit eigener, mitgeführter Kreditkarte kann direkt bei Beendigung des
Auftrags im Fahrzeug erfolgen. Bei der Weitergabe von Kreditkartendaten
durch Dritte wird eine Autorisierung des Karteninhabers über den voraussichtlichen
Rechnungsbetrag, eine (ggf. gefaxte) Kopie der Karte sowie eine Ausweiskopie
des Karteninhabers benötigt. Dies gilt auch, wenn die Kreditkarte aus
etwaigen Gründen nicht mitgeführt werden kann, d.h. nicht vor
Ort ist.
§ 6 Stornobedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung
von 50,- Euro zzgl. geltender MwSt. fällig, wenn der Kunde bis 12 Stunden
vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktritt. Bei einem Rücktritt
innerhalb 12 Stunden bis zum eigentlichen Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr
von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags fällig. Unabhängig
von den in den beiden vorausgenannten Sätzen dargestellten Stornogebühren
bleibt Munich Drivers die Möglichkeit, einen höheren tatsächlich
entstandenen Schaden/höhere tatsächlich entstandenen Aufwendungen
vom Kunden ersetzt zu verlangen. Bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten
Abholort ("no show") bzw. bei Stornierungen direkt vor Ort, werden 100%
des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Die Berechnung
der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt immer zugunsten des Kunden
und kann sich je nach Auftragsart und -umfang auch auf eine Aufwandsentschädigung
in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis
unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bzw. der
tatsächlich entstandene Schaden geringer als der hier festgeschriebene
ist.
§ 7 Haftung von Munich Drivers
Die Haftung von Munich Drivers für vertragliche Pflichtverletzungen
sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei
Kunden, die einen Vertrag mit Munich Drivers als Unternehmer (= natürliche/juristische
Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt) abschließen, auf Ersatz des typischerweise
entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen
der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden
(§ 286 BGB). Insoweit haftet Munich Drivers für jeden Grad des Verschuldens.
Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Kunden, die einen Vertrag als Unternehmer
abschließen, wird die Haftung, die nicht aus der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit des Kunden resultiert, auf den typischerweise
entstehenden Schaden begrenzt. Sachschäden, die Kunden aufgrund schuldhaften
Verhaltens von Munich Drivers entstehen, werden nur ersetzt, wenn sie 1.000,00
Euro nicht übersteigen und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz
(StVG) bleibt von den Regelungen in § 7 unberührt. Terminzusagen sind
stets voraussichtliche Zeitangaben, auch wenn sie in schriftlicher Form
erfolgen. Für eine nicht termingerechte zur Verfügung Stellung
von Fahrzeugen durch widrige äußere Umstände übernimmt Munich
Drivers keinerlei Haftung. Daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche
durch den Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
§ 8 Mängelrüge
Beschwerden bzw. Mängel der Beförderungsleistung müssen vom
Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Kenntniserlangung derselben an
Munich Drivers gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt,
so gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht und der
Entgeltanspruch von Munich Drivers gegen den Mieter bleibt unberührt.
Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein,
hat er den Mangel unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit
der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.
§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis, Übersetzung
der AGB
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Munich Drivers.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand
das für den Geschäftssitz von Munich Drivers zuständige Gericht,
wobei Munich Drivers auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Mündliche Zusagen durch Munich Drivers, deren Vertreter
oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch Munich Drivers, um Wirksamkeit zu erlangen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind wegen der internationalen Geschäftsbeziehungen von Munich Drivers
auch ins Englische übersetzt zu finden. Bei inhaltlichen Abweichungen
der englischen Übersetzung von dem deutschen Urtext gilt allein die Fassung
des deutschen Urtextes.